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Gut zu Wissen / Arbeitsrecht

Wie weit kann der Chef den Urlaub mitbestimmen?

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Urlaub? Von wegen! Wenn der Chef einfach nicht loslässt!

Endlich Urlaub! Sie haben monatelang darauf hingearbeitet, träumen von Ruhe und Entspannung – sei es beim Wandern in den Bergen, beim Sonnen am Pool oder bei einem Kaffee auf dem eigenen Balkon. Doch kaum haben Sie die Füße hochgelegt, klingelt das Handy. Schon wieder.
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Der Chef ruft an, Kollegen schicken eine E-Mail nach der anderen. „Nur eine kurze Frage...“, „Kannst du mal eben helfen?“ – und plötzlich fühlt sich Ihr wohlverdienter Urlaub mehr nach Homeoffice an.

Aber ist das überhaupt erlaubt? Darf Ihr Chef wirklich verlangen, dass Sie erreichbar sind? Und was, wenn er sogar fordert, dass Sie Ihren Urlaub abbrechen?
Jedes Jahr eskaliert der Kampf um Urlaubszeiten – doch wo liegen die Grenzen? Welche Rechte haben Sie? Und wie können Sie sich schützen?

Durchschnittlich gewährter bezahlter Urlaub sowie Feiertage für Arbeitnehmer in ausgewählten Ländern Europas

EU-Urlaubstage weniger

Abschalten im Urlaub

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Nicht einmal jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland (24 %) schaltet im Urlaub komplett ab und ist beruflich nicht erreichbar. Bei den Jüngeren bis 29 Jahre sind es mit 30 % die meisten, bei den Beschäftigten ab 30 Jahren sind es rund 22 %. mehr Jüngere Arbeitnehmer beantworten dabei seltener Telefonanrufe (50 %), aber häufiger Mails (56 %). Bei den 50- bis 64-Jährigen wird häufiger das Telefon genutzt (64 %) als E-Mail (48 %). Rund jeder fünfte Berufstätige (18 %) hat in den Sommermonaten keinen Urlaub.
Egal, ob Urlaub am Baggersee oder weit weg in Bodrum. Sie müssen per Handy oder Email im Normalfall NICHT für den Chef erreichbar sein.

Heißt konkret: Klingelt das Diensthandy im Urlaub, müssen Sie nicht rangehen.

Und es gibt weder die Pflicht, eine Nummer oder Adresse für den Arbeitgeber zu hinterlassen, noch E-Mails und Mailbox abzurufen. Der Chef darf Sie auch NICHT grundlos aus dem Urlaub beordern. Einzige Ausnahme von der Regel stellen Berufsgruppen mit Bereitschaft wie etwa Feuerwehrleute oder Sanitäter. Sind alle Kollegen im Einsatz und es kommt zu einer Katastrophe, dürfen sie auch aus dem Urlaub gerufen werden. weniger

Darf der Chef den Mitarbeitern vorschreiben, wann sie in den Urlaub gehen?

Darf der Chef

Vom Grundsatz her müssen die Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern den Jahresurlaub nach deren Wünschen gewähren.

Grundlage hierfür ist § 7 (Abs. 1 ) des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG). Danach sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Das heißt, stemmen sich die Mitarbeiter gegen den Vorschlag, können Sie den Urlaub nicht einseitig anordnen. Der Arbeitgeber darf also den Zeitpunkt der Urlaubsgewährung nicht beliebig allein festlegen, sondern er ist an die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers gebunden.

Betriebsurlaub: Was Arbeitgeber beachten müssen

Hier sitzt der Chef
Die einzige Möglichkeit für Arbeitgeber, den Urlaubszeitraum der Mitarbeiter vorab festzulegen, ist die Einführung eines Betriebsurlaubs zu Beginn des Jahres. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn zwingende betriebliche Gründe vorliegen. Gesetzlich vorgesehen ist dies beispielsweise in Saisonbetrieben, Zulieferbetrieben (die von der Tätigkeit ihrer Kunden abhängig sind) oder wenn die Anwesenheit des Arbeitgebers unerlässlich ist. mehr
Allerdings gibt es keine klare gesetzliche Grenze für den Umfang des Betriebsurlaubs. Das Bundesarbeitsgericht hat in bisherigen Urteilen jedoch anerkannt, dass bis zu drei Fünftel des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub festgelegt werden dürfen. Steht der Betriebsurlaub rechtskräftig fest, müssen individuelle Urlaubspläne der Arbeitnehmer zurückstehen.

Falls in Ihrem Unternehmen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen und ein Betriebsrat existiert, muss dieser in die Entscheidung über den Betriebsurlaub einbezogen werden. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf kollektive Regelungen, wie die Einführung von Betriebsferien, nicht jedoch auf die individuelle Urlaubsdauer der Mitarbeiter.

Für eine erfolgreiche Abstimmung mit dem Betriebsrat ist es entscheidend, betriebliche Notwendigkeiten mit klaren, belegbaren Fakten zu untermauern. Arbeitgeber sollten darlegen, warum der Betriebsurlaub für das Unternehmen vorteilhaft ist – beispielsweise, um Kündigungen oder Kurzarbeit zu vermeiden. weniger

Anders im Notfall

Notfall Droht der Firma die Pleite und nur Sie können das verhindern, darf der Chef Sie anrufen oder sogar aus dem Urlaub zurückholen. Das gilt auch in Katastrophenfällen: Zum Beispiel bei Brand im Betrieb oder Hochwasserschäden. Tritt dieser Fall ein, können Sie alle entstandenen Mehrkosten beim Chef einfordern – etwa für Stornierungen oder Rückflug. Die verlorenen Urlaubstage dürfen Sie nachholen oder sich auszahlen lassen. Dazu ist Ihr Chef gesetzlich verpflichtet.

Tipps für gute Erholung im Urlaub

tipps

Sprechen Sie vor dem Urlaub mit Ihrem Chef !

Informieren Sie Ihren Chef, dass Sie im Urlaub nicht gestört werden möchten. Viele Vorgesetzte erkennen das Problem der ständigen Erreichbarkeit zunächst nicht, weil sie selbst auch immer erreichbar sind. Steht zum Beispiel ein wichtiges Geschäft an, sollten Sie mit ihrem Chef einen Plan für mehrabsolute Notfälle vereinbaren.

Unsere Tipps

- Melden Sie Ihren Urlaub rechtzeitig beim Chef an.
- Besprechen Sie mit ihm, wer Ihre Vertretung sein soll.
- Machen Sie eine transparente Übergabe mit Kollegen und Kunden.
- Verlangt Ihr Chef trotzdem von Ihnen, dass Sie im Urlaub arbeiten sollen, suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch.
- Blockt der Chef ab, wenden Sie sich an den Betriebsrat.
- Ist das nicht möglich, hilft nur der Gang zum Anwalt – am besten einen Spezialisten für Arbeitsrecht. weniger

Was ist im Urlaub Wichtig

Was ist im Urlaub Wichtig
1- Das wichtigste Kriterium, das 79 % der Befragten laut der gemeinnützigen Stiftung als entscheidend betrachten, ist demnach, dass das Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Die Urlauber seien "nicht etwa geizig", heißt es vonseiten der Stiftung, "sondern vielmehr preisbewusst und wollen genau wissen, was sie für ihr Geld bekommen".
2- An zweiter Stelle eine schöne Natur.
3- An dritter Gastfreundschaft.
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Anders als bei gleichlautenden Umfragen in den Vorjahren spielen Bademöglichkeiten insgesamt betrachtet nur noch eine nachrangige Rolle. Allerdings legen 86 % der jüngeren Befragten (14 bis 29 Jahre) weiter großen Wert darauf, ebenso wie auf das Kriterium "Warmes Wetter, viel Sonne".
Für die über 65-Jährigen hingegen sind neben der Natur vor allem ein gesundes Klima sowie viel Ruhe und Erholung im Urlaub wichtig.
Zu den "Top Ten für das perfekte Urlaubsglück", die durch Face-to-Face-Interviews mit 4000 Teilnehmern ab 14 Jahren ermittelt wurden, zählen folgende Punkte:
1. Ein gutes Preis-Leistungsverhältnis (79 %)
2. Schöne Natur (73 %)
3. Gastfreundschaft/freundliches Personal (73 %)
4. Atmosphäre/Gemütlichkeit (72 %)
5. Viel Harmonie (Partner, Familie, Freunde) (71 %)
6. Leckeres Essen (70 %)
7. Viel Ruhe und Erholung (68 %)
8. Warmes Wetter, viel Sonne (66 %)
9. Gesundes Klima (65 %)
10. Unkomplizierte Anreise (64 %) weniger

Top 5 Gründe

Top 5  Gründe

Warum brauchen wir alle Urlaub ?

1) Urlaub macht glücklich,
2) Urlaub gibt Kraft,
3) Urlaub macht gesund,
4) Urlaub macht sexy,
5) Urlaub macht zufriedener im Job.

Arbeitnehmer sollten ihre Urlaubstage voll ausschöpfen


Besonders der letzte Punkt sollte doch Ansporn für jeden Arbeitgeber sein, den netten Angestellten bei seiner jährlichen Urlaubsplanung zu unterstützen und ihn sogar zum Urlaub nehmen zu ermutigen.
mehr Und obwohl auch immerhin 85 % aller Befragten angab, dass ihr Chef sie beim Urlaub nehmen unterstütze, sind da immernoch 52 % der Befragten, die ihre vollen Urlaubstage im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpft haben. 7,2 Urlaubstage bleiben ungenutzt und werden höchstwahrscheinlich verfallen. Dabei gaben rund 63 % der Befragten, die sich in einer Beziehung befanden, an, dass sich ihr Partner sogar lieber einen gemeinsamen Urlaub wünsche als ein materielles Geschenk. weniger